Zementwerke: Pingwin Planet und AefU reichen Aufsichtsanzeige gegen aargauische Behörden ein

Abgase aus Schweizer Zementwerken übersteigen oft Grenzwerte, obwohl diese lascher sind als z.B. in Deutschland. Die kantonalen Behörden schöpfen aber nicht einmal sämtliche Vorgaben des Luftreinhaltungsrechts aus. AefU und Pingwin Planet reichen jetzt Aufsichtsanzeige im Kanton Aargau ein.

Pingwin Planet (PP) und die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (Aefu) haben im Kanton Aargau Aufsichtsanzeige gegen die Abteilung für Umwelt eingereicht. Grund: Die - in anderen Bereichen vorbildliche - Vollzugsbehörde ist gegenüber Schadstoffemissionen von Zementwerken viel milder, als ihr das schweizerische Luftreinhaltungsrecht vorschreiben würde. 

Zum Einen räumte die AfU dem Zementwerk Wildegg/AG eine vier dauernde Übergangsfrist für die "vollständige Einhaltung" des Grenzwertes für Benzol-Emissionen ein, obwohl gemäss dem Zementwerk-Emissions-Experten Josef Waltisberg die nötigen Massnahmen "innert weniger Wochen" umgesetzt werden könnten. Und dabei sind gemäss Luftreinhaltungsrecht die Emissionen von krebserregenden Stoffen wie Benzol stets auf das technisch mögliche Minimum zu reduzieren.

Auch bei den Stickstoffoxiden (NOx) hat die AfU nicht vorgekehrt, was die Luftreinhalteverordnung (LRV) eigentlich vorschreiben würde: Auch hier würde die LRV vorschreiben, die Emissionen so weit zu reduzieren, als dies technisch möglich und betrieblich machbar ist, d.h weit unter die Mindestreduktionsverpflichtung von 500 mg/m3. Pingwin Planet und AefU fordern, dass die kantonalen Behörden die Zementwerke auf den technisch machbaren NOx-Emissions-Zielwert von 200 mg/m3 verpflichten müssen - so und nicht anders ist die entsprechende Bestimmung in der LRV zu verstehen, Branchenvereinbarung mit "freiwilligen" Grenzwerten hin oder her.  Deutschland macht es sowohl technisch als auch rechtlich vor. 

 

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