Alpenschutz - keine weiteren Lebensräume zerstören

Bild: Pingwin Planet

Dem Schutz der essenziellen Lebensgrundlagen muss unbedingt oberste Priorität eingeräumt werden. Dies steht zwar in den meisten Verfassungen, Fakt ist aber: Im Bereich des Insektensterbens und beim menschgemachten Klimawandel ist es fünf nach 12. Es dürfen keine weiteren Lebensräume mehr zerstört werden, weder im Meer noch an Land.

Wir vertreten den Standpunkt, dass jedes menschliche Wesen einen justiziablen Anspruch auf staatlichen Schutz vor der Zerstörung seiner essenziellen Lebensgrundlagen hat. Dieser Anspruch steht nach unserem Verständnis auf der gleichen Stufe wie andere Grundrechte und ist an sich schon Bestandteil anderer Grundrechte. Und dass mittlerweile - angesichts zumehmender Knappheit dieser Lebensgrundlagen - nicht oder nicht abschliessend in Lebensräume und andere Ressourcen, die das Überleben der Menschheit sichern, eingegriffen werden darf, wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Wie eben kein Eingriff in ein Grundrecht zulässig ist, wenn er nicht erforderlich ist.

Unser Überleben überlassen wir nicht dem politischen Diskurs, einem Bewilligungsverfahren oder gutschweizerischem "Konsens", der für die meisten Fragestellungen sehr nützliche Antworten liefert - ausser für die existenziellsten Fragen. Für uns spielt es auch keine Rolle, ob privates oder staatliches Handeln, das unsere letzten Lebensgrundlagen zerstört oder eine Zerstörung zumindest zulässt, für sich alleine betrachtet "umweltverträglich" ist oder nicht. Für uns ist nur entscheidend, dass in unsere Lebensgrundlagen überhaupt nicht eingegriffen wird, wenn dies nicht zwingend notwendig ist. Und für uns ist entscheidend, dass diese Lebensgrundlagen bestmöglich und nachhaltig geschützt werden, wenn und solange dies (noch) möglich ist.

In diesem Kontext - und nur in diesem - gehen Individualansprüche und Allgemeininteressen Hand in Hand.